Das Wohlfühl-Heim Blumenstein ist auf der kantonalen Pflegeheimliste aufgeführt und ist dadurch von den Krankenkassen anerkannt. Es entspricht somit den Anforderungen der
Kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) und erfüllt die Bedingungen des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG). Die Krankenkassen zahlen (ab BESA-Stufe 1) an die Kosten für Betreuung,
Grund- und Behandlungspflege.