Tarifgestaltung
Das Wohlfühl-Heim Blumenstein ist auf der kantonalen Pflegeheimliste aufgeführt und ist dadurch von den Krankenkassen anerkannt. Es entspricht
somit den Anforderungen der Kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) und erfüllt die Bedingungen des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG). Die Krankenkassen zahlen (ab BESA-Stufe 1) an
die Kosten für Betreuung, Grund- und Behandlungspflege.